Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietinteressenten der City-Residence GmbH
Gültig ab 1. Juni 2015Provisionsfreiheit für Mieter
Die Anmietung von Wohnraum, der unter Vermittlung der City-Residence GmbH erfolgt, ist für Mieter § 2 Abs.1a WohnVermittG provisionsfrei.Angebotsnachweis
City-Residence GmbH ist als Auftragnehmer beauftragt, ein den angegebenen Bedingungen entsprechendes Mietobjekt nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Nachweis bzw. die Vermittlung kann vom Auftragnehmer in jeder Form, auch telefonisch, per Fax oder per Email gegenüber den Mietinteressenten geführt werden.Informationspflicht
Kommt durch die Inanspruchnahme des Auftragnehmers ein Mietverhältnis zustande, ist die City-Residence GmbH sofort, spätestens am nächsten Werktag zu informieren.Diese Informationspflicht gilt auch, wenn kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Mietsuchende erklärt zugleich, dass er von den nachgewiesenen Angeboten keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft nicht tun wird. Für Kosten, die City-Residence GmbH aus der Nichtbeachtung dieser Informationspflicht entstehen, haftet der Mietinteressent als Auftraggeber.
Weitergabe von Daten
Die Daten des Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) werden von City-Residence vertraulich behandelt und nur in bestimmten Fällen an Wohnungsanbieter bzw. deren Vertreter oder Beauftragte weitergegeben.Der Mietinteressent verpflichtet sich ebenso, die von City-Residence erhaltenen Daten von Wohnraumanbietern (Name, Kontaktdaten, etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben.