Proprietari di casa
Procedura di mediazione
Angebot aufgeben:
Ihr Wohnungsangebot können Sie telefonisch, postalisch oder online aufgeben. Wichtig sind dabei detaillierte Angaben zum Objekt und zu den Konditionen der Vermietung. Gerne beraten wir Sie bei Fragen der Möblierung, den wichtigen Elementen der Vermarktung und bei den Details der Abwicklung.
Fotos und Grundrisse:
Für eine effiziente und schnelle Vermietung ist es wichtig, daß die Wohnung mit guten und ausreichend vielen Fotos dokumentiert wird. Nur so lässt sich in angemessener Frist ein passender Mieter finden.
Sie können mit uns einen Fototermin vereinbaren. Oder Sie schicken uns ggf. die Digital-Bilder per Mail zu. Hierzu stellen wir Ihnen gern einen Fotoleitfaden zur Verfügung. Hilfreich sind auch Grundrisse der Wohnung. Provisorische Skizzen, auch handschriftlich, können wir verwenden, indem wir sie mit einer Software nachbearbeiten.
Vermarktungswege:
Ist das Angebot erstellt, werden wir es unmittelbar den passenden Mietinteressenten per Mail zuschicken. Daneben stellen wir es ins Internet, neben unserer eigenen Homepage auf nahezu alle relevanten Plattformen für die Vermietung von Wohnraum.
Über die Internetvermarktung erreichen wir mit Abstand die meisten Kunden. Die Aktualität und die Transparenz des Angebotes und die Dichte der Informationen ergänzen sich hier in optimaler Weise.
Vor einer Anmietung werden die Kunden sich nach einer Vorauswahl das Objekt in der Regel ansehen. Für einen Besichtingungstermin werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Zum Teil nimmt auch der potentielle Mieter direkt mit Ihnen Kontakt auf.
Mietvertrag und Kaution:
Vermieter und Mieter sollten in jedem Fall einen schriftlichen Mietvertrag schließen, damit alle Regelungen zwischen den Vertragspartnern klar und eindeutig nachvollziehbar sind. Entsprechende Vertragsformulare hält die City-Residence bereit. Verwendet werden können auch die Standardmietverträge der Haus- und Grundeigentümervereine.
Grundsätzlich gilt: Seit der Reform des Mietrechts vom 1.9.2001 kann der Mieter den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der früher mögliche Zeitmietvertrag ist nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen gültig.
Bei der Gestaltung der Mietverträge können wir Sie selbstverständlich unterstützen.
Kautionen dürfen nach der gesetzlichen Regel maximal drei Monatskaltmieten betragen.
Häufig wird bei der Vermietung von Möbliertem Wohnraum auf Zeit eine Kaution von zwei Monatsmieten vereinbart, wobei die Pauschalmiete zugrunde gelegt wird.
Inventarliste/ Übergabe- und Rückgabeprotokoll:
Mit der Übergabe der Wohnung an den Mieter sollte i.d.R. ein Übergabeprotokoll erstellt werden.
Weitere wichtige Punkte sind:
- Die Wohnung sollte nur übergeben und die Schlüssel ausgehändigt werden, wenn die Zahlung der 1. Miete und die Kaution nachgewiesen sind (in bar oder Beleg der Bank)!
- Zählerstände von Strom, Gas und Wasser sollten festgehalten werden (, insbesondere, wenn diese separat abgerechnet oder von dem Mieter übernommen werden).
- Zahl der Schlüsselsätze muß festgehalten werden
- Auffällige Vorschäden oder Gebrauchsspuren sollten notiert und ggf. dokumentiert werden,
Teil des Übergabeprotokolles sollte auch eine Inventarliste sein, auf der alle Möbel und Einrichtungsgegenstände festgehalten sind. Im Konflikt- bzw. im Schadensfall ist damit eine sachliche Regulierung möglich.
In einem Rücknahmeprotokoll sollte schließlich nach Auszug des Mieters der dann aktuelle Zustand der Wohnung festgehalten werden. Übergabe- und Rückgabeprotokoll sind von beiden Vertragsseiten zu unterzeichnen.
Ein Beispiel einer Inventarliste, das Sie herunterladen können, finden Sie hier.
Übergabe der Wohnung:
Die Wohnung sollte nur übergeben und die Schlüssel ausgehändigt werden, wenn die erste Miete und die Kaution bei Ihnen eingegangen sind (in bar oder Beleg der Bank)!




