Vermieter
Ablauf der Vermittlung
Mietverträge und Kaution
Vermieter und Mieter sollten in jedem Fall einen schriftlichen Mietvertrag schließen, damit alle Regelungen zwischen den Vertragspartnern klar und eindeutig nachvollziehbar sind. Entsprechende Vertragsformulare hält die City-Residence bereit. Verwendet werden können auch die Standardmietverträge der Haus- und Grundeigentümervereine.
Grundsätzlich gilt: Seit der Reform des Mietrechts vom 1.9.2001 kann der Mieter den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der früher mögliche Zeitmietvertrag ist nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen gültig.
Bei der Gestaltung der Mietverträge können wir Sie selbstverständlich unterstützen.
Kautionen dürfen nach der gesetzlichen Regel maximal drei Monatskaltmieten betragen.
Häufig wird bei der Vermietung von Möbliertem Wohnraum auf Zeit eine Kaution von zwei Monatsmieten vereinbart, wobei die Pauschalmiete zugrunde gelegt wird.





