Geschäftsgrundlagen der City-Residence GmbH für Anbieter
- Beauftragung
Der Anbieter beauftragt die City-Residence GmbH Frankfurt, Wohnraum zu vermitteln bzw. Interessenten nachzuweisen. Der Anbieter berechtigt damit die City-Residence GmbH, seinen Wohnraum Interessenten anzubieten und Fotomaterial, Grundrisse, Beschreibungen usw. zum Wohnraum zu veröffentlichen, sowie die Kontaktaufnahme von Interessenten zum Anbieter zu ermöglichen.
Für Anbieter ist der Service der City-Residence GmbH kostenfrei, sofern mit dem Anbieter keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Informationspflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich, die City-Residence GmbH unverzüglich zu informieren:
- Sobald es zu einer Überlassung / Vermietung des Wohnraums kommt.
Insbesondere verpflichtet
sich der Anbieter, den Namen des Mieters der City-Residence GmbH mitzuteilen, unabhängig davon, ob die Vermietung / Überlassung durch Vermittlung der City-Residence GmbH oder über andere Wege zustande kam.
- Wenn sich Daten zum Angebot ändern (insbesondere Angaben zur Mietzeit, Mietpreishöhe und
Ausstattung).
- Bei Aufgabe der Vermietungsabsicht.
- Wenn der Anbieter längere Zeit nicht vor Ort sein wird.
Sofern der Anbieter eine dritte Person mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, hat der Anbieter weiterhin dafür Sorge zu tragen, daß die unter Punkt 2 genannten Pflichten erfüllt werden.
- Kündigung der Beauftragung
Der Anbieter hat jederzeit die Möglichkeit, den Auftrag zu kündigen. Die Verpflichtungen aus Punkt 2.a) bleiben davon unberührt.
- Haftungsbegrenzung
Trotz aller Sorgfalt kann die City-Residence GmbH keine Haftung für eventuell entstehende Schäden im angebotenen / vermittelten Wohnraum oder Schäden bzw. Nachteile durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch übernehmen.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand
Bei Aufträgen von Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Frankfurt/M.
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