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Mietverträge
Bei allen Mietverhältnissen sollte generell ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden. Dieser fixiert die wichtigen Punkte des Vertragsverhältnisses: Mietzins, Mietdauer, Nutzungsbeschränkungen, besondere Kündigungsfristen oder Auszugsmodalitäten. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag vermeidet Konflikte.
Kündigungsfristen:
Wohnungen können von Seiten des Mieters immer mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Vermieter sind dagegen an gestaffelte Kündigungsfristen gebunden. In der Praxis werden in Mietverträgen, die möblierte Wohnungen betreffen, häufig feste Mietzeiten vereinbart, die jeweils mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende gekündigt bzw. verlängert werden können.





