Home Mieter Kaution

Bei einem Mietvertragsabschluß wird bei dem Vermieter eine Mietkaution hinterlegt. Bei längeren Mietzeiträumen bzw. bei unmöblierten Wohnungen liegt diese meist bei den gesetzlich erlaubten drei Monatskaltmieten. Bei kürzeren Mietzeiträumen (unter einem Jahr) kann diese auch reduziert werden.
Mit der Kaution sichert sich der Vermieter gegen mögliche Schäden an der Wohnung ab. Die Kaution darf auf keinen Fall mit den letzten Mietzahlungen „verrechnet“ werden. Das Mietrecht verbietet dies.

Nach dem Ende der Mietzeit und dem Auszug aus der Wohnung wird die Kaution an den Mieter zurückgezahlt. Sofern Kosten durch die Behebung von Schäden entstanden sind, für die der Mieter vertragsgemäß aufzukommen hat, werden diese von der Kautionssumme abgezogen. Die Rückzahlung kann sich daher verzögern, da dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden muß, die Höhe der Kosten zu ermitteln. Meist erfolgt die Rückzahlung bis spätestens zwei Monate nach Auszug. Der Gesetzgeber schreibt als Maximalzeit sechs Monate vor.

Bankbürgschaft:
Einige Vermieter akzeptieren auch unbefristete Bankbürgschaften als Sicherheit. Dabei wird von der jeweiligen Bank für den Vermieter eine Bürgschaftsurkunde erstellt, die dieser nach Auszug und nach der Klärung aller relevanten Fragen an die Bank zurückgibt.

Firmenbürgschaft:
Gelegentlich gibt auch die Firma eine Garantie für die Verbindlichkeiten eines Firmenmitarbeiters. Die Akzeptanz beim Vermieter hängt u.a. von der Bonität der Firma ab.

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