Home Mieter Fernseher/Rundfunk, GEZ-Gebühren

In den möblierten Wohnungen sind üblicherweise Fernseher und Audiogeräte vorhanden. Wenn der Mieter diese nutzen will, muß er sie bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anmelden. Die Kosten von zur Zeit 17,03 Euro hat der Mieter zu tragen.

GEZ-Anmeldung
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