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Die Vermittlungsgebühren berechnen sich wie folgt:
Mietdauer Anteil von der Monatsmiete zuzügl. 19% = Gesamtgebühr
bis zu 1 Monat 25% MwSt. = 29,75%
bis zu 2 Monaten 45% MwSt. = 53,55%
Bis zu 3 Monaten 60% MwSt. = 71,40%
Bis zu 4 Monaten 75% MwSt. = 89,25%
Bis zu 5 Monaten 90% MwSt. = 107,10%
Bis zu 6 Monaten 105% MwSt. = 124,95%
Bis zu 7 Monaten 120% MwSt. = 142,80%
Bis zu 8 Monaten 135% MwSt. = 160,65%
9 Mon. o. länger 150% MwSt. = 178,50%
Bei unmöblierten Wohnungen und Häusern 200% (zzgl. 19% MwSt. = 238%) einer Nettomonatsmiete.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der City-Residence GmbH
  1. Der Auftragnehmer ist beauftragt, ein den angegebenen Bedingungen entsprechendes Mietobjekt nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Nachweis bzw. die Vermittlung kann vom Auftragnehmer in jeder Form, auch telefonisch, per Fax oder per Email gegenüber den Mietinteressenten geführt werden.
     
  2. Kommt durch die Inanspruchnahme des Auftragnehmers ein Mietverhältnis zustande, ist der Auftragnehmer sofort, spätestens am nächsten Werktag zu informieren. Kommt kein Überlassungsverhältnis oder Mietvertrag zustande oder erledigt sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen, verpflichtet sich der Auftraggeber, dies dem Auftragnehmer mitzuteilen. Er erklärt zugleich, daß er von den nachgewiesenen Angeboten keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch machen wird.
     
  3. Wird dem Auftraggeber ein Objekt zum Verkauf nachgewiesen, verpflichtet sich dieser, 5% des Kaufpreises zzgl. MwSt. an den Auftragnehmer zu zahlen, verdient und fällig bei Vertragsabschluß bzw. Zuschlag. Der Provisionsanspruch besteht auch bei Abschluß eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht.
     
  4. Bei einer erfolgreichen Vermittlung hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Provision in Höhe von 1,5 Monatsmieten zzgl. MwSt. (bei möblierten Objekten) bzw. 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (bei unmöblierten Wohnungen/Häusern) zu entrichten. Liegt die Nutzungsdauer des Objektes unter zehn Monaten, gilt die vorläufig gewährte Staffelung als Abschlagszahlung auf die Provision. Die gewährte Staffelung hebt die Gesamtforderung nicht auf. Sollte das Mietverhältnis über einen vorläufig vereinbarten Zeitraum hinaus fortdauern, so ist dies dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen. Ein vorzeitiger Auszug begründet kein Recht auf Rückzahlung der Provision.  Berechnungsgrundlage für möblierten Wohnraum ist die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Miete inklusive der Nebenkosten (Pauschalmiete). Sofern bei unbefristeten Mietverträgen mit nicht vorübergehender Nutzung die Nebenkosten im Mietvertrag separat ausgewiesen und abgerechnet werden, so ist der vereinbarte Mietzins ohne Nebenkosten für die Berechnung maßgeblich.
     
  5. Die Gebühr ist bei Abschluß eines Mietvertrages (schriftlich oder mündlich) fällig, auch wenn das Mietverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Teilzahlungen sind nur in besonderen Fällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Die voraussichtliche Mietdauer berechnet sich durch den vom Mietinteressenten bei Vertragsabschluß gewünschten und vom Vermieter angebotenen Mietzeitraum.
     
  6. Sind dem Interessenten die Adressen von nachgewiesenen Objekten bereits bekannt, so hat er dies dem Auftragnehmer mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes oder ein zusätzliches zustande und hat der Auftragnehmer die Möglichkeit zum Abschluß dieses Geschäfts nachgewiesen oder vermittelt, und bleibt trotz Abweichungen die wirtschaftliche Identität des vom Auftraggeber Erstrebten bewahrt, so steht dem Auftragnehmer die Provision nach dem zustande gekommenen Geschäft zu. Dies gilt insbesondere in dem Fall, daß dem Auftraggeber vom gleichen Wohnraumanbieter eine andere Wohnmöglichkeit gegeben wird als diejenige, die ihm vom Auftragnehmer nachgewiesen wurde.
     
  7. Der Mietinteressent verpflichtet sich, die Angebote und Mitteilungen vertraulich zu behandeln und nicht an dritte Personen weiterzugeben. Angebote dürfen ausschließlich mit der schriftlich erteilten Zustimmung des Auftragnehmers weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte verpflichtet auch zur Weitergabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, falls hieraus ein Mietverhältnis zwischen dem Dritten und dem vom Auftragnehmer genannten Vermieter entsteht.
     
  8. Die Tätigkeit des Auftragnehmers erstreckt sich auf die Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere aus dem bestehenden Unterkunftsverhältnis oder auch für den Fall der Stornierung einer Mietzusage, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
     
  9. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag sinngemäß zu verstehen.
     
  10. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, Frankfurt am Main.
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